Häufig gestellte Fragen
Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen rund um die Themen Zeitarbeit, Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung. Natürlich können Sie sich auch direkt an uns wenden, denn nichts kann ein persönliches Gespräch ersetzen. Sprechen Sie uns doch einfach direkt an. Gerne beraten wir Sie umfassend und gehen individuell auf Ihre Fragen ein.
Sie können sich einfach schriftlich per Post, per E-Mail oder telefonisch bei und bewerben. In der letzten Zeit haben wir festgestellt, dass der Trend zur E-Mail Bewerbung geht, da sie am kostengünstigsten für den Bewerber ist. Auch wenn Sie sich spontan entschließen uns zu besuchen – rufen Sie einfach vorher kurz an und wir nehmen uns Zeit für Sie. Wie Sie sich bei uns bewerben, ist Ihnen also freigestellt.
Bitte achten Sie auf eine vollständige Bewerbung, denn so sparen wir viel Zeit und können Sie in der Regel schneller erfolgreich vermitteln. Folgende Dinge benötigen wir für die Erstellung eines Qualifikationsprofils:
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Lebenslauf
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Fachzeugnisse
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Zusatzzeugnisse
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Arbeitszeugnisse
Eine langjährige Berufserfahrung ist in den wenigsten Fällen notwendig. Wir beschäftigen zwar vorrangig Mitarbeiter mit Fachausbildung, aber auch Helfer werden bei uns nicht abgewiesen, wenn sie sich bei uns bewerben. Versuchen Sie es doch einfach und nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie!
Gerade Wiedereinsteiger sind bei uns willkommen. In der Regel durchlaufen diese Kandidaten mehrere Kundenbetriebe um uns Informationen über einen eventuellen Weiterbildungs- oder Nachschulungsbedarf zu geben. Nutzen Sie Ihren Wiedereinstieg in das Berufsleben und bewerben Sie sich bei uns. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Wenn wir Sie im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung bei unseren Kunden anbieten, erhält der Kunde natürlich ein anonymisiertes Kurzprofil. Im Bereich der Personalvermittlung erhält der Kunde im Vorfeld ein anonymes Kurzprofil. Dann stellen wir Sie persönlich beim Kunden vor – quasi als Moderator. In einem solchen Gespräch erhält der Kunde dann die vollständigen Bewerbungsunterlagen, die wir eventuell gemeinsam mit Ihnen aufgearbeitet haben.
Wie sieht die Vorbereitung bei der GRZ Gaby Reinebeck Zeitarbeit UG aus?
Eine persönliche und individuelle Beratung ist bei uns selbstverständlich! Sie haben Fragen? Dann fragen Sie uns einfach. Wir nehmen uns gerne die Zeit und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Damit Sie perfekt auf die Vorstellungsgespräche vorbereitet sind, über wir dies natürlich mit Ihnen. Dabei analysieren wir zum Beispiel Ihre Vorteile, die Sie unbedingt hervorheben sollten, aber auch Ihre Schwachstellen bestimmen wir gemeinsam. Auch Ihre Bewerbungsunterlagen schauen wir uns ganz genau an und arbeiten diese gegebenenfalls gemeinsam mit Ihnen auf.
Generell ist der Bewerbungsablauf standardisiert. Als Erstes nimmt der Bewerber mit uns Kontakt auf. Dies kann schriftlich per Post oder E-Mail geschehen, aber auch telefonisch oder persönlich ist dies möglich. Im nächsten Schritt sichten wir die vorhandenen Unterlagen und laden den Bewerber zu einem intensiven Gespräch ein. Sobald alle offenen Fragen geklärt wurden und wir anhand der Informationen ein Qualifikationsprofil erstellt haben, beginnt die Phase, wo wir eine passende Arbeitsstelle für Sie suchen, sofern wir nicht bereits passsende Anfragen parat haben, was häufig der Fall ist.
Alle relevanten Vergütungsansprüche im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung sind über den Tarifvertrag IGZ-DGB geregelt. (Download auf den Seiten der IG-Zeitarbeit oder des DGB).
Welche zusätzlichen Leistungen bietet die GRZ Gaby Reinebeck Zeitarbeit UG mir noch?
Für viele Einsätze vereinbaren wir, sofern sie steuerrechtlich zulässig sind, Fahrkostenzuschüsse und Verpflegungsmehraufwendungen. Auch erhalten unsere Mitarbeiter kostenfrei Arbeitskleidung und Werkzeug gestellt, sofern dies notwendig ist.
Das Arbeitgeberrisiko liegt natürlich bei uns und nicht bei unseren Mitarbeitern, das bedeutet, dass einsatzfreie Zeiten genauso vergütet werden wie Krankheits- oder Urlaubszeiten.
Natürlich nicht! Unsere Beschäftigungsverhältnisse sind fast ausschließlich zeitlich unbefristet abgeschlossen – und sollen auch lange halten. Eine Krankheit ist bestenfalls dann ein Grund zur Kündigung, wenn absehbar ist, dass der erkrankte Mitarbeiter nicht wieder genesen wird oder zumindest eine sehr lange Zeit nicht wird arbeiten können.
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